Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen
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Geprüft und empfohlen
Täter-Opfer-Ausgleich Garmisch-Partenkirchen

Täter-Opfer-Ausgleich
Was ist das?

Der Ausgleich ist ein Versuch, die Folgen einer Straftat außergerichtlich zu regeln.
Dabei haben die beschuldigte und die geschädigte Person die Möglichkeit den Konflikt fair zu lösen und eine schnelle Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu erreichen.

Wie läuft ein Ausgleich ab?

Ein/e VermittlerIn (MediatorIn) führt zuerst getrennte Einzelgespräche mit Beschuldigten und Geschädigten, um

  • über Konfliktschlichtung zu informieren 
  • Straftat und Tatfolgen zu besprechen 
  • die Bereitschaft zu einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch zu klären 
  • Vorstellungen zur Wiedergutmachung zu klären 
Im gemeinsamen Ausgleichsgespräch können die Beteiligten

  • auf neutralem Boden über das Vorgefallene sprechen 
  • entstandene Verletzungen, Ängste oder Ärger ausdrücken 
  • gemeinsam eine faire Lösung für den Konflikt finden 
  • eine Wiedergutmachung aushandeln, mit der beide Seiten
    einverstanden sind 
  • eine Abmachung treffen, wie zukünftig miteinander
    umgegangen werden soll
     
Die Wiedergutmachung wird in Form einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Entscheidend ist hierbei die Zufriedenheit beider Seiten.

Wann ist ein Ausgleich möglich?
Alle Beteiligten an einem Strafverfahren können eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen.

Der Ausgleich ist zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens möglich.
Voraussetzungen sind:
  • eine Person wurde geschädigt 
  • die beschuldigte Partei gibt Tatbeteiligung zu 
  • beide Seiten sind bereit, an dem Ausgleichsversuch mitzuwirken 

Kontakt
 Täter-Opfer-Ausgleich
Kontakt

Josef Wassermann
Diplom Sozialpädagoge (FH)
Caritas-Zentrum
Dompfaffstr. 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel: 08821 / 9 43 48 10
Fax: 08821 / 9 43 48 22




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