Täter-Opfer-Ausgleich
Was ist das?
Der Ausgleich ist ein Versuch, die Folgen einer Straftat außergerichtlich zu regeln.
Dabei haben die beschuldigte und die geschädigte Person die Möglichkeit den Konflikt fair zu lösen und eine schnelle Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu erreichen.
Was ist das?
Der Ausgleich ist ein Versuch, die Folgen einer Straftat außergerichtlich zu regeln.
Dabei haben die beschuldigte und die geschädigte Person die Möglichkeit den Konflikt fair zu lösen und eine schnelle Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu erreichen.
Wie läuft ein Ausgleich ab?
Ein/e VermittlerIn (MediatorIn) führt zuerst getrennte Einzelgespräche mit Beschuldigten und Geschädigten, um
Ein/e VermittlerIn (MediatorIn) führt zuerst getrennte Einzelgespräche mit Beschuldigten und Geschädigten, um
- über Konfliktschlichtung zu informieren
- Straftat und Tatfolgen zu besprechen
- die Bereitschaft zu einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch zu klären
- Vorstellungen zur Wiedergutmachung zu klären
- auf neutralem Boden über das Vorgefallene sprechen
- entstandene Verletzungen, Ängste oder Ärger ausdrücken
- gemeinsam eine faire Lösung für den Konflikt finden
- eine Wiedergutmachung aushandeln, mit der beide Seiten
einverstanden sind - eine Abmachung treffen, wie zukünftig miteinander
umgegangen werden soll
Wann ist ein Ausgleich möglich?
Alle Beteiligten an einem Strafverfahren können eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen.
Der Ausgleich ist zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens möglich.
Voraussetzungen sind:
Alle Beteiligten an einem Strafverfahren können eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen.
Der Ausgleich ist zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens möglich.
Voraussetzungen sind:
- eine Person wurde geschädigt
- die beschuldigte Partei gibt Tatbeteiligung zu
- beide Seiten sind bereit, an dem Ausgleichsversuch mitzuwirken
| Täter-Opfer-Ausgleich | |
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| Kontakt | Josef Wassermann |


